Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Um einen kleinen Überblick zu erhalten, können Sie auf folgendem Link die Rechtsanwaltskosten berechnen: DAV-Prozesskostenrechner
Im Rahmen einer Beratung erläutern wir Ihnen gerne die anfallenden Kosten, so dass Sie stets genau wissen, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Im besten Fall kostet Ihnen die rechtsanwaltliche Vertretung gar nichts!!! Wie das geht?
1. Rechtsschutz:
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Wir kümmern uns um die Deckungsanfrage. Wir wissen, was die Rechtsschutzversicherungen hören wollen und sobald die Zusage erteilt ist, können wir in Ihrem Auftrag arbeiten. Davor passiert nichts, so dass für Sie keine Kosten anfallen.
Staatliche Hilfen:
Sie sind Geringverdiener oder erhalten (aufstockende) Sozialleistungen (Hartz IV, AsylbLG etc.):
2. Beratungshilfe:
Für außergerichtliche Angelegenheiten (Beratungen, Anhörung Behörde, Widerspruchsverfahren etc.):
Am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes können Sie vorab einen Beratungshilfeschein beantragen.
Sie geben den Grund dafür an, warum Sie eine Beratungshilfe brauchen, und weisen nach, dass Sie wenig bzw. derzeit nichts verdienen.
Schritt eins: Zuständiges Amtsgericht ermitteln: Amtsgericht
An jedem Amtsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle. Dort stellen Sie Ihren Antrag für die Beratungshilfe: Beratungshilfe
3. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe:
Für gerichtliche Angelegenheiten (Klage, Berufung, einstweiliger Rechtsschutz etc.):
Hier können Sie einen Prozesskostenhilfeantrag (PKH) stellen. Den Antrag finden Sie im folgendem Link: Prozess - und Verfahrenskostenhilfe
Wenn wir für Sie im Gerichtsverfahren tätig werden sollen, dann beantragen wir die PKH für Sie gleichzeitig mit.
Sie gewinnen:
- Der Schuldner befindet sich bereits mit einer Zahlung in Verzug. Jede anwaltliche Tätigkeit im außergerichtlichen Verfahren muss der Schuldner tragen, wenn Sie Recht haben.
- Der Widerspruch gegen das Jobcenter wird gewonnen, dann muss das Jobcenter unsere Kosten tragen.
- Sie gewinnen vor Gericht: Ihr Gegner trägt die Gerichtskosten und meine Rechtsanwaltskosten.
Allgemeiner Hinweis zu Beratungen:
Soweit Kosten weder von einer Rechtsschutzversicherung noch durch staatliche Hilfen übernommen werden, können Sie konkrete Informationen über die Kosten vorab per Telefon oder E-Mail anfragen.